Erfüllung der Informationspflicht


§ 12 Abs. 2 S. 2 AGG enthält die gesetzliche Vermutung, dass der Arbeitgeber seine Schutzpflichten nach § 12 Abs. 1 AGG erfüllt hat, wenn er seine Beschäftigten in geeigneter Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligungen geschult hat.

Das Lernprogramm von HR-Brain vermittelt anhand von konkreten Praxisbeispielen die erforderlichen Kenntnisse, damit Mitarbeiter/innen und Führungskräfte korrekt mit dem Thema Diskriminierung umgehen können.

Damit ist das Ziel – die Entlastung des Arbeitgebers - erreicht, da vom Arbeitgeber dafür Sorge getragen wurde, dass die Mitarbeiter/innen die gesetzlichen Vorschriften kennen und entsprechend geschult sind.

Nach erfolgreicher Schulungsteilnahme/ Test erhält jeder Teilnehmer/in eine Teilnahmebestätigung/ Zertifikat. Diese Teilnahmebestätigung/ Zertifikat dient dem Arbeitgeber als Nachweis, dass er der Schulungspflicht nach §12 Abs. 2 AGG nachgekommen ist.

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