Der gesetzliche Hintergrund


Mit dem AGG werden vier EU-Richtlinien zum Schutz vor Benachteiligung am Arbeitsplatz hinsichtlich der Merkmale Rasse, ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität und Geschlecht umgesetzt. Nach dem AGG haftet der Arbeitgeber - auch ohne eigenes Verschulden, wenn Mitarbeiter/innen nachweislich andere diskriminieren oder belästigen. Es sei denn, der Arbeitgeber hat seine Beschäftigten in den relevanten Themen des AGG nachweislich geschult.

Download Gesetzestext des AGG
Das PDF eignet sich auch für die Erfüllung der Bekanntmachungspflicht nach §12 Abs. 5 AGG!

Bedeutung für Unternehmen


Seit dem Inkrafttreten des AGG am 18. August 2006 müssen Unternehmen dafür Sorge tragen, dass Benachteiligungen  am Arbeitsplatz wegen der genannten Merkmale vermieden oder abgebaut werden. Der Arbeitgeber haftet, falls er der dafür notwendigen Informations- und Schulungspflicht der Mitarbeiter/innen nicht nachkommt. Die Folge sind teure und imageschädigende Schadensersatz- und Entschädigungsklagen seitens der Betroffenen. Daher ist es besonders wichtig, intensiv und umfassend zu schulen und so Benachteiligungen im Vorfeld zu verhindern.

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